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BVerwG, 30.06.1960 - VI B 14.60 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Berechnungsgrundlage für die Rentenbezüge - Anrechnung von Ansprüchen vor der Einreise - Sonderrecht für Beamte in Diensten der DDR
Verfahrensgang
- OVG Berlin, 12.01.1960 - III B 70.58
- BVerwG, 30.06.1960 - VI B 14.60
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 11.11.1959 - VI C 339.56
Auszug aus BVerwG, 30.06.1960 - VI B 14.60
Daß es sich bei diesen um Körperschaften, Stiftungen und Anstalten handeln muß, die der Hoheit des Bundes (hier zu ergänzen: des Landes Berlin) unterstehen, hat der Senat bereits im Urteil vom 11. November 1959 - BVerwGE 9, 314 - zu der rechtsähnlichen Vorschrift des § 158 Abs. 5 BBG dargelegt. - BGH, 12.01.1956 - III ZR 127/55
Auszug aus BVerwG, 30.06.1960 - VI B 14.60
Diese Auffassung in Frage zu stellen, bietet das von der Beschwerde angeführte Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12. Januar 1956 - III ZR 127/55 - (R.i.A. 1956 S. 173) keinen Anlaß.
- BVerwG, 13.03.1962 - II C 78.61
Anrechenbarkeit von Einkommen eines Versorgungsberechtigten aus der Verwendung im …
Die vom Verwaltungsgericht im angefochtenen Urteil und vom Bundesverwaltungsgericht in dessen Entscheidungen vom 11. November 1959 (BVerwGE 9, 314) und vom 30. Juni 1960 - BVerwG VI B 14.60 - vertretene Auffassung verkenne die verfassungsrechtliche Problematik, die sich vor allem aus der Präambel des Grundgesetzes ergebe.Die Angriffe der Revision gegen das angefochtene Urteil und damit auch gegen die ständige Rechtsprechung des VI. Senats des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 9, 314 ff.; Beschluß vom 30. Juni 1960 - BVerwG VI B 14.60 - und Urteil vom 22. Februar 1961 - BVerwG VI C 38.59 - ZBR 1960, 24) gehen fehl.
- BVerwG, 20.11.1964 - VI C 118.61
Versorgung nach Maßgabe des Landesbeamtengesetzes Berlin - Beschäftigung im …
Daher hat der erkennende Senat in seinem Beschluß vom 30. Juni 1960 - BVerwG VI B 14.60 - die Gültigkeit des angeführten Grundsatzes auch für den Bereich des § 145 Abs. 5 LBG (F. 1954) bejaht. - BVerwG, 07.12.1965 - II C 199.61
Anrechnung der ostzonalen Rente des Ehegatten auf die Versorgungsbezüge des …
Eine Anrechnung hat das Bundesverwaltungsgericht lediglich in den Fällen zugelassen, in denen die von einer Dienststelle in der Sowjetzone oder im Sowjetsektor gewährten Bezüge und die im Bundesgebiet gewährten Bezüge auf ein und derselben Diensttätigkeit beruhen oder aber bei der Bemessung der "Ostrente" Dienstzeiten vor dem 8. Mai 1945 berücksichtigt werden, die auch für die Höhe der im Bundesgebiet gewährten Bezüge bestimmend sind; dabei ist entweder die Regelung des § 7 der 5. DVO/G 131 - teils unmittelbar, teils analog - oder die dieser Regelung entsprechende Vorschrift des Berliner Landesbeamtenrechts angewendet worden (vgl. insbesondere: BVerwG, Beschluß vom 30. Juni 1960 - BVerwG VI B 14.60 - BVerwGE 11, 222; Urteil vom 22. Februar 1961 - BVerwG VI C 38.59 - Urteil vom 13. März 1962 - BVerwG II C 78.61 - BVerwGE 18, 66). - BVerwG, 22.02.1961 - VI C 38.59
Rechtsmittel
Diese Auffassung hat der Senat in seinemBeschluß vom 30. Juni 1960 - BVerwG VI B 14.60 - auch zu § 145 Abs. 5 LBG in der Fassung des Landesbeamtenrechtsänderungsgesetzes vom 2. Dezember 1954 (GVBl. S. 729) vertreten, der an die Stelle des hier streitigen § 145 Abs. 4 LBG a.F. getreten ist.